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28.02.2021

Lockerungsmassnahmen des Bundes ab 1. März 2021

Lockerungsmassnahmen des Bundes ab 1. März 2021

Liebe Vereinsmitglieder

Der Bundesrat hat die Massnahmen wegen des Coronavirus gelockert. Dies hat einen grossen Einfluss auf den Betrieb unseres Fussballclubs.

Schuztkonzept

Junioren bis und mit A-Junioren

Folgende Regeln gelten ab dem 1. März:

- Alle Juniorenteams können ab sofort wieder den üblichen Trainingsbetrieb aufnehmen.

Die Spiele der Rückrunde sollten wie geplant ausgetragen werden.

- Auch Freundschaftsspiele dürfen stattfinden.

Wichtig: Trainings und Testspiele müssen ohne Zuschauer stattfinden. Bitte halten sie sich daran und gefährden sie den rechtzeitigen Anpfiff der Rückrunde nicht.

 

Garderoben:

Weiterhin bleiben die Garderoben geschlossen im Trainingsbetrieb. Für Freundschaftsspiele jedoch werden beide Teams eine eigene haben.

 

Aktive

Folgende Regeln gelten ab dem 1. März:

- Alle Teams dürfen wieder trainieren, jedoch gelten folgende Restriktionen:

1. Die Trainings dürfen nur in Gruppen von maximal 15 Personen ausgetragen werden. Bei einem Team von 22 Spielern wären das 11 auf einem halben Platz.

2. Keinen Körperkontakt während des Trainings

3. Keine Spiele erlaubt

Wir haben aber zuversichtliche Infos erhalten, dass sich der Betrieb bei den Aktiven in nächster Zeit normalisieren dürfte. Wir werden natürlich darüber informieren.

 

Wir freuen uns, dass wieder ein wenig Normalität einkehrt und wünschen Euch allen eine verletzungsfreie Vorbereitung und Einhaltung der Weisungen des Bundes.

 

Bis bald in der Au!

Der Vorstand