Mitgliederzahlen (Stand: 21.11.2024)
Mitgliederbeiträge
Mitgliederbeiträge
Der Mitgliederbeitrag ist jeweils 30 Tag nach Rechnungsdatum für die entsprechende Fussballsaison (1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres) zu zahlen. Wird der Mitgliederbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, ist die Spielerin / der Spieler solange vom Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen, bis der Beitrag beglichen wird. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist möglich, wenn ein Antrag über info@fcglattbrugg.ch bis spätestens 30 Tag nach Rechnungsdatum eingeht.
Für Spielerinnen und Spieler aller Ressorts und die übrigen beitragspflichtigen Mitglieder, welche während einer laufenden Fussballsaison dem FC Glattbrugg beitreten, gilt folgende Regelung:
– Spielerinnen und Spieler, welche zwischen Juli und Dezmeber dem FC Glattbrugg beitreten, zahlen den gesamten Mitgliederbeitrag.
– Spielerinnen und Spieler, welche zwischen Januar und Mai dem FC Glattbrugg beitreten, zahlen die Hälfte des Mitgliederbeitrages.
– Spielerinnen und Spieler, welche im Juni dem FC Glattbrugg beitreten, sind für den laufenden Monat (Juni) beitragsfrei.
Austritt
Austretende und ausgeschlossene Mitglieder aller Kategorien schulden dem Verein den vollen Jahresbeitrag für das laufende Vereinsjahr.
Es erfolgt keine Rückerstattung des geleisteten Beitrages. Allfällige weitere finanzielle Verpflichtungen werden mit dem Austritt bzw. dem Ausschluss sofort zur Bezahlung fällig.