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06.12.2021

COVID-Schutzkonzept gültig ab 06.12.21

COVID-Schutzkonzept gültig ab 06.12.21

Schutzkonzept gültig ab 06.12.21

Aktuelle Corona-Massnahmen

Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten aktuell folgende Bestimmungen:

  • Fussballtrainings und -wettkämpfe dürfen in Aussenräumen ohne Einschränkungen (z.B. keine Abstandsregel, maximale Gruppengrössen) durchgeführt werden.
  • Bei Fussballtrainings und Wettkämpfen in Innenräumen gilt für alle (16 Jahre und älter) die Covid-Zertifikatspflicht (3-G: geimpft, genesen, getestet).
  • Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien (Wett- und Freundschaftsspiele) mit mehr als 300 Beteiligten (SpielerInnen, ZuschauerInnen, etc.). Personen unter 16 sind weiterhin ausgenommen.

 

  • Maskenpflicht in Innenbereichen von Sportanlagen (Halle) ab 12 Jahre, auch bei Bestehen einer Zertifikatspflicht. Eine Ausnahme gilt für die direkte Beteiligung am Spiel- und Trainingsbetrieb (SpielerInnen, SchiedsrichterInnen, TrainerInnen). Von diesen Beteiligten sind allerdings die Kontaktdaten zu erheben. Eine weitere Ausnahme bei der Maskenpflicht besteht für Gastronomieangebote während der Konsumation von Speisen und Getränken, wobei die Konsumation nur sitzend erfolgen darf.
  • Bis auf weiteres gilt die Empfehlung des FVRZ, auf das Shakehands vor und nach dem Spiel sowie das Hineinlaufen mit dem Schiedsrichter zu verzichten. Ebenfalls sollte auf den Pausentee verzichtet werden.
  • Die Innenbereiche von Klubrestaurants stehen nur noch Personen offen, die über das Covid-Zertifikat verfügen (Ausnahme: Personen unter 16 Jahren). Im Innenbereich von Klubrestaurants gilt das Maskenobligatorium. Ausnahme während der Konsumation von Speisen und Getränken, wobei die Konsumation nur sitzend erfolgen darf.
  • Die Zertifikatspflicht gilt auch für Vereins-Veranstaltungen in Innenräumen, z.B. Sitzungen, Generalversammlungen, Events (z.B. Chlaus-, Weihnachtsfeiern), Hallenturniere etc. (Ausnahme: Personen unter 16 Jahren). Bei all diesen Veranstaltungen gilt das Maskenobligatorium in Innenbereichen.

Achtung, es können in einzelnen Kantonen zusätzliche und schärfere Massnahmen bestehen.