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22.12.2021

COVID-Schutzkonzept gültig ab 20.12.21

COVID-Schutzkonzept gültig ab 20.12.21

Schutzkonzept gültig ab 20.12.21

Aktuelle Corona-Massnahmen

Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten aktuell folgende Bestimmungen:

  • Bei Veranstaltungen im Freien, Fussballtrainings und -wettkämpfe mit weniger als 300 Beteiligten, dürfen in Aussenräumen ohne Einschränkungen (z.B. keine Abstandsregel, maximale Gruppengrössen) durchgeführt werden. Bei mehr als 300 Beteiligten (SpielerInnen, ZuschauerInnen, etc.) gilt die Zertifikats-Pflicht unverändert wie bisher (3-G: geimpft, genesen oder getestet). Personen unter 16 sind weiterhin ausgenommen. In den Garderoben gilt zusätzlich und ohne Ausnahme die Maskenpflicht.

 

  • Bei Veranstaltungen im Innern gilt neu 2G, d.h. es dürfen nur Personen anwesend sein, die entweder vollständig gegen Covid-19 geimpft oder von Covid-19 genesen sind. Dies gilt bei Spielen und Trainings in der Halle, sowohl für Aktive als auch für ZuschauerInnen. Diese Regel gilt auch bei anderen Vereinsanlässen aller Art (z.B. Versammlungen, Events, Hallenturniere), welche in Innenräumen stattfinden. Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind Personen unter 16 Jahren.
    Alle anwesenden Personen müssen zusätzlich eine Maske tragen. Diese darf nur für die Konsumation von Speisen und Getränken abgelegt werden, wobei die Konsumation nur sitzend an Tischen erfolgen darf.
  • Wenn die Maske nicht getragen werden kann, wie bspw. bei der aktiven Beteiligung an Spielen und Trainings muss zusätzlich ein negatives Covid-Testergebnis vorgewiesen werden (2G+). Nur Personen, deren Impfung, Auffrischungsimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Diese Testpflicht gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahren, diese können ohne Zertifikat und Maske spielen und trainieren.
  • Wird der Zugang zu Innenräumen freiwillig auf 2G+ beschränkt, bestehen gewisse Erleichterungen von der Masken- und Sitzpflicht.
  • Da aktuell in den Schulen für den Sportunterricht eine Maskenpflicht ab der 4. Klasse besteht, empfehlen wir bei allen Trainings in Innenräumen bei den E-B Junioren (Trainings ohne Zertifikatspflicht) das Tragen einer Gesichtsmaske.
  • Bis auf weiteres gilt die Empfehlung des FVRZ, auf das Shakehands vor und nach dem Spiel sowie das Hineinlaufen mit dem Schiedsrichter zu verzichten. Ebenfalls wird auf den Pausentee verzichtet.
  • In Innräumen von Klubrestaurants gilt wie allgemein in der Gastronomie 2G (Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen). Zusätzlich muss eine Maske getragen werden. Diese darf nur für die Konsumation von Speisen und Getränken abgelegt werden, wobei diese nur sitzend an Tischen erfolgen darf.
  • Bei Veranstaltungen im Freien (Wett- und Freundschaftsspiele) mit mehr als 300 Beteiligten (SpielerInnen, ZuschauerInnen, etc.) gilt die Zertifikats-Pflicht unverändert wie bisher (3G: geimpft, genesen oder getestet). Personen unter 16 sind weiterhin ausgenommen. In den Garderoben gilt zusätzlich und ohne Ausnahme Maskenpflicht.

Für Einzelheiten wird auf die Medienmitteilung des Bundesrates verwiesen.